Das International Corner verfügt über 8 Häuser, wovon eines als Bürogebäude genutzt wird. In den anderen 7 Häusern können jeweils 3 Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren untergebracht werden. Somit können hier bis zu 21 Jugendliche gemäß § 27 i.V. mit § 34 und 41 SGB VIII aufgenommen werden.
Das Angebot der Erziehungsbeistandschaften läuft gemäß § 30 SGB VIII.
Kostenträger für die Angebote ist das jeweils zuständige Jugendamt.