Zu den ambulanten Hilfen gehören die Erziehungsbeistandschaften gemäß § 30 SGB VIII.
Ein junger Mensch, der inzwischen die Kompetenzen erworben hat, sein tägliches Leben selbständig zu organisieren, bedarf nicht mehr der täglichen Unterstützung durch einen Betreuer oder eine Betreuerin. Er kann aber eine Erziehungsbeistandschaft in Anspruch nehmen. Hier erhält der junge Mensch je nach Bedarf eine gewisse Anzahl an Stunden Unterstützung durch eine pädagogische Fachkraft.
Bei aufkommenden Problemen oder Anforderungen, die die Selbständigkeit mit sich bringen, ist der Rückgriff auf bekannte Hilfestrukturen für den jungen Menschen beruhigend und gibt die Sicherheit, sich in die hoch komplexe Struktur unserer Gesellschaft einzugliedern.
Die Zielsetzungen des Leistungsangebotes sind insbesondere:
Unterstützung der jungen Menschen durch die pädagogischen Kräfte bei:
Weitere Aufgaben der ambulanten Hilfen sind:
Unser Team besteht aus pädagogischem Fachpersonal wie Sozialarbeitenden sowie Erzieherinnen und Erziehern. Diese gehen kompetent auf die Lebenslagen der jungen Menschen ein und begleiten sie auf ihrem Weg in Deutschland und in die Selbstständigkeit.