Begleiteter Umgang

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Begleiteter Umgang

Kronengasse 12
78050 VS-Villingen

Telefon: 07721 / 9166 299
Fax: 07721 / 9161 971
E-Mail: internationalcorner@awo-ov-vs.de

 

Gesetzliche Grundlagen

Der begleitete Umgang ist im SGB VIII und im BGB verankert:

  • § 1684 BGB
  • § 1685 BGB
  • § 18 SGB VIII

Leitgedanke

Der Begleitete Umgang ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen. Hier wird den Kindern ermöglicht auch in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Er ist auch eine Möglichkeit zur Kontaktanbahnung bei Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben.

Eltern bleiben Eltern – egal ob sie getrennt, geschieden oder zerstritten sind. Auch wenn sie als Paar auseinander gehen, die Verantwortung und Fürsorge für die gemeinsamen Kinder bleibt bestehen.

Zielgruppe

Gerichtet ist der Begleitete Umgang an Kinder und Jugendliche, die eine Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts bedürfen und an deren getrenntlebende Eltern, die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen. In der Regel ist der Begleitete Umgang eine zeitlich befristete Unterstützungsmaßnahme der Jugendhilfe.


Ein Begleiteter Umgang wird eingeleitet, wenn:

  • Loyalitätskonflikten beim Kind bestehen
  • Konfliktpotential zwischen den Eltern vorhanden ist
  • eine Kindesentziehung befürchtet wird
  • eine Entfremdung des Elternteils zu erkennen ist
  • der Verdacht auf häusliche und / oder psychische Gewalt besteht
  • bisher kein Umgang zwischen Kind und Elternteil bestanden hat oder ihr Kontakt länger zurückliegt
  • Bedenken im Hinblick auf die Person des Umgangsberechtigten bestehen, z.B. Zweifel an der Erziehungsfähigkeit oder Besorgnis wegen der Vernachlässigung des Kindes

Ziele

Für den Begleiteten Umgang werden von der AWO Ortsverein Villingen-Schwenningen e.V. folgende Ziele verfolgt:

  • Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen auch nach einer Trennung und Scheidung bedarf es zu erhalten. Durch eine Betreuung an einer neutralen Stelle und durch eine neutrale Person wird dem Kind eine Möglichkeit gegeben, ohne elterlichen Streit und Beeinflussung gegen den jeweiligen anderen Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammen zu sein.
  • Eltern werden wieder befähigt, ihre gemeinsame elterliche Verantwortung eigenverantwortlicher wahrnehmen zu können.
    • Eltern werden befähigt, die Paarebene von der Elternebene zu trennen (d. h. sie gehen als Paar auseinander, sie bleiben aber als Eltern weiterhin verantwortlich für das Kind).
    • Eltern werden befähigt, die Bedürfnisse des Kindes wieder wahrzunehmen.
    • Eine gemeinsame Gesprächsbasis zwischen den Eltern wird wiederhergestellt.

Als Arbeitskriterien gelten dabei:

  • Parteilichkeit für das Kind,
  • Neutralität im Familienstreit,
  • Lösungsorientierung,
  • Regeln mit allen Beteiligten bei klaren Konsequenzen wegen Nichteinhaltung derselben,
  • Genaue vertragliche Vereinbarungen

Das Team

Unser Team besteht aus pädagogischem Fachpersonal wie Sozialarbeitenden sowie Erzieherinnen und Erziehern. Diese gehen kompetent auf die Lebenslagen der Klienten und Klientinne ein und begleiten sie auf ihrem Weg.