Der begleitete Umgang ist im SGB VIII und im BGB verankert:
Der Begleitete Umgang ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen. Hier wird den Kindern ermöglicht auch in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Er ist auch eine Möglichkeit zur Kontaktanbahnung bei Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben.
Eltern bleiben Eltern – egal ob sie getrennt, geschieden oder zerstritten sind. Auch wenn sie als Paar auseinander gehen, die Verantwortung und Fürsorge für die gemeinsamen Kinder bleibt bestehen.
Gerichtet ist der Begleitete Umgang an Kinder und Jugendliche, die eine Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts bedürfen und an deren getrenntlebende Eltern, die eine vorübergehende Unterstützung bei der Durchführung von Umgangskontakten benötigen. In der Regel ist der Begleitete Umgang eine zeitlich befristete Unterstützungsmaßnahme der Jugendhilfe.
Ein Begleiteter Umgang wird eingeleitet, wenn:
Für den Begleiteten Umgang werden von der AWO Ortsverein Villingen-Schwenningen e.V. folgende Ziele verfolgt:
Als Arbeitskriterien gelten dabei:
Unser Team besteht aus pädagogischem Fachpersonal wie Sozialarbeitenden sowie Erzieherinnen und Erziehern. Diese gehen kompetent auf die Lebenslagen der Klienten und Klientinne ein und begleiten sie auf ihrem Weg.